Betriebliche Vorsorgelösungen

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BETRIEBLICHE VORSORGELÖSUNGEN

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Was wir Ihnen bieten:

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) – Stärkung der Unternehmen durch attraktive Vorsorge.

Die gesetzliche Vorsorge wird definitiv nicht ausreichen, um den Rentenempfängern einen angemessenen Lebensstandard im Alter zu sichern. Neben dem gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung sollten auch die Arbeitgeber einen eigenverantwortlichen Beitrag zur Alterssicherung leisten. Zumal in vielen Bereich der bereits bestehende Fachkräftemangel ein entsprechendes Engagement fordert.

Neben der sozialen Verantwortung, die jedes Unternehmen trägt, lassen sich durch die betriebliche Altersversorgung Lohnnebenkonten sparen und langfristige betriebswirtschaftliche Effekte erzielen. Auch für den Unternehmer selbst ist die betriebliche Altersversorgung ein wichtiger Baustein, um seine Versorgungslücken zu schließen und gleichzeitig steuerliche Vorteile wahrzunehmen.

Die Komplexität der betrieblichen Altersversorgung setzt umfangreiches Fachwissen voraus, um dieses Modell effektiv zum Einsatz zu bringen. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) werden zusätzlich, neben dem Sozialpartnermodell für tarifvertragliche Lösungen, weitere Anreize für die betriebliche Vorsorge geschaffen. Um alle Möglichkeiten bewerten zu können und das optimale Vorsorgemodell für ein Unternehmen zu entwickeln, bieten wir eine kompetente Beratung, die alle Facetten der betrieblichen Altersversorgung beinhaltet.

Wir bieten Beratung für folgende Durchführungswege:

  • Direktversicherungen
  • Pensionskassen
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskassen
  • Pensionszusagen (Direktzusagen)

Anfragen richten Sie bitte an:
vorsorge@lhvm.de

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung – Stellen Sie die Altersversorgung der Mitarbeitenden sicher.

Mitarbeitende, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben gemäß § 1a BetrAVG einen Anspruch darauf, Teile ihres Entgeltes in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Aus diesem Grund sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitenden einen Weg zur Umsetzung dieser Entgeltumwandlung anzubieten. Dadurch unterstützt der Arbeitgeber aktiv den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung zugunsten der Mitarbeitenden und fördert diese meist noch durch zusätzliche Arbeitgeberleistungen, um die Entgeltumwandlung noch attraktiver zu gestalten.

Dabei erhalten die Mitarbeitenden durch die Entgeltumwandlung einen Anspruch auf eine Altersversorgung (Rente oder Kapital), die über einen steuerfreien und meist auch sozialversicherungsfreien Verzicht ihrer Bezüge finanziert wird. Damit beteiligt sich der Staat unmittelbar am Aufbau der Versorgung. Erfolgt eine zusätzliche Förderung durch den Arbeitgeber, handelt es sich um einen optimalen Vorsorgebaustein.

Für die Einrichtung und Abwicklung der Entgeltumwandlung bieten wir unseren Kunden die folgenden Gestaltungsmöglichkeiten an:

  • Direktversicherungen
  • Pensionskassen
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskassen
  • Pensionszusagen (Direktzusagen)

Gern unterstützen wir Sie durch unser Beratungskonzept bei der Auswahl des für Sie passenden Durchführungsweges, bei der internen Kommunikation sowie bei der individuellen Information der Mitarbeitenden.

Sichern Sie Ihre Existenz - Absicherung der Berufsunfähigkeit (BU) über den Arbeitgeber.

Eine BU-Absicherung kann arbeitgeberfinanziert als zusätzliche Leistung oder arbeitnehmerfinanziert als Entgeltumwandlung vereinbart werden. Neben der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis sowie einem möglichen Arbeitgeberzuschuss bietet die Lösung über den Arbeitgeber weitere Vorteile. So können im Kollektiv günstige Konditionen und bessere Voraussetzungen im Rahmen der Gesundheitsprüfung erreicht werden. Gerade für Mitarbeitende, die bereits eine gesundheitliche Vorgeschichte haben, bietet dieses Lösung meist die einzige Chance, sich überhaupt gegen den Fall einer möglichen Invalidität abzusichern.

Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit können sehr unterschiedlich sein. Speziell Berufsgruppen mit einem hohen Anteil an körperlicher Aktivität tragen ein besonders hohes Risiko.Mit einer günstigen BU-Absicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden einen hohen Zusatznutzen. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Suche nach dem geeigneten Produktpartner und analysieren die unterschiedlichen Bedingungswerke der einzelnen Anbieter. So kann der Arbeitgeber mögliche Haftungsfallen vermeiden.

Anfragen richten Sie bitte an:
vorsorge@lhvm.de

Betriebliche Krankenversicherung (bKV) als Schlüssel zur Mitarbeiterbindung – Mit gezielter Vorsorge einen kurzfristigen Nutzen bieten

In Deutschland erkennen immer mehr Unternehmen die große Chance, die sich ihnen durch die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) ergeben: Sie sollte die Basis für ein betriebliches Gesundheitsmanagement gemäß den gesetzlichen Vorgaben bilden. Das Ziel der Arbeitgeber lautet: gesunde, zufriedene Mitarbeiter, die sich mit ihrem Unternehmen identifizieren und engagieren, ohne lange Fehlzeiten zu produzieren.

Und damit lässt sich werben. Ein gutes Gesundheitsmanagement ist für die Unternehmen ein Ass im Ärmel bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter. Mit der bKV geben Firmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, neben den Leistungen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung verschiedene Zusatzleistungen zu nutzen. Zum Beispiel können Kosten für die Behandlung als Privatpatient bei Krankenhausaufenthalten, privatärztliche Leistungen im Rahmen von Zahnersatzmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen übernommen werden.

Viele Arbeitgeber nutzen spezielle Bausteine, um sie als obligatorischen Baustein des Gesundheitsmanagements einzusetzen. Über ein Gutscheinsystem, das eine individuelle Gestaltung und Ansprache der Mitarbeitenden berücksichtigt, kann das Modell besonders attraktiv gestaltet werden.

Besonders interessant ist die Möglichkeit dann, wenn die bKV ohne Gesundheitsprüfung berücksichtigt werden kann. Die Mitarbeitenden kommen dann sofort in den Genuss eines kompletten Versicherungsschutzes, auch wenn einzelne Personen normalerweise Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse in der Krankenzusatzversicherung bekommen würden. Auch Mitarbeitende, die sogar aufgrund gesundheitlicher Vorbelastungen abgelehnt würden, kommen so in den Versicherungsschutz.

Auch eine wahlweise Nutzung einzelner bKV-Bausteine nach Wunsch der Mitarbeitenden ist möglich. Der Arbeitgeber definiert durch einen Rahmenvertrag die möglichen Leistungskomponenten und die Mitarbeitenden wählen diese nach ihrem eigenen Bedarf aus. Damit erhalten die Mitarbeitenden und meist auch ihre Angehörigen den gewünschten Versicherungsschutz besonders günstig. Dabei kann auch die Abwicklung der Beitragszahlung losgelöst vom Arbeitgeber erfolgen.

Sie möchten mehr über die verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Krankenversicherung erfahren? Dann freuen wir uns über Ihre Nachricht.

Anfragen richten Sie bitte an:
vorsorge@lhvm.de

Damit Ihnen die betriebliche Altersversorgung nicht über den Kopf wächst, bieten wir unseren Kunden ein spezielles Beratungskonzept zur optimalen Gestaltung seiner Benefit Lösungen an. Gemeinsam entwickeln wir Modelle mit möglichst einfachem Handling, transparenten Produkten und geringstem Risiko für den Unternehmer. Dafür benötigen wir folgende Schritte:

Beratungsleistung 1: Analyse Arbeitgeber

  • Pflichten und Möglichkeiten erklären
  • Bedürfnisse und Vorstellungen erfahren
  • Rahmenbedingungen und Details erfassen

Beratungsleistung 2: bAV-Konzept Arbeitgeber

  • Einzelheiten und Besonderheiten festlegen
  • Konzept dokumentieren und bestätigen
  • Optionen und Empfehlungen präsentieren

Beratungsleistung 3: Information Arbeitnehmer

  • Mitarbeiter informieren und aufklären
  • Mitarbeiter motivieren und begeistern
  • Persönliche Gesprächstermine vereinbaren

Beratungsleistung 4: Einzelgespräche Arbeitnehmer

  • Persönliche Vorteile und Perspektiven erörtern
  • Individuelles bAV-Angebot unterbreiten
  • bAV einrichten und Information dokumentieren

Gern stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Bewertung und Optimierung Ihrer bestehenden Versorgungsregelung zur Verfügung.

Anfragen richten Sie bitte an:
vorsorge@lhvm.de

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