Umfassende und tagesaktuelle Kenntnisse der Versicherungsbranche sind die Basis für eine kompetente und nachhaltige Beratung. Schon kleinste Details in den Vertragsbedingungen entscheiden darüber, wie gut Sie im Ernstfall tatsächlich abgesichert sind. Ein sorgfältiger Vergleich aller Angebote hat daher höchste Priorität.
Diese kontinuierliche Beobachtung der Entwicklung ermöglicht es uns, Ihre Absicherung schnell und flexibel anzupassen. Ob veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen oder die zunehmende Zahl innovativer Produkte - unsere Empfehlungen beruhen auf der Expertise eines Teams von Spezialisten.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über ein umfangreiches Fachwissen. Eine kontinuierliche Aus- und Weiterbildung gehören zu unserem Selbstverständnis.
Wir unterstützen Sie bei der nachhaltigen Sicherung des Fortbestehens des Unternehmens. Neben den üblichen Versicherungen wie der Feuer-Versicherung oder Betriebshaftpflicht-Versicherung beraten wir Sie auch bei Sonderthemen wie beispielsweise bei der Cyber- oder der D&O-Versicherung. Wir verstehen uns als ausgelagerte Versicherungsabteilung unserer Kunden. Unser Ziel ist die dauerhafte bedarfsgerechte Risikoabsicherung. Dieses Ziel erreichen wir unter anderem dadurch, dass wir jährlich eine Komplettdurchsprache aller Versicherungen mit unseren Kunden vornehmen. Hierbei werden alle Versicherungsthemen durchleuchtet, getroffene Entscheidungen hinterfragt und alle Versicherungsverträge auf Aktualität geprüft und mit dem aktuellen Marktstand verglichen.
Unsere Dienstleistung beginnt erst mit der Beratung über den Abschluss der Versicherung. Wir kümmern uns im Schadenfall um die Abwicklung der Schäden, sei es ein Feuerschaden oder ein komplexer Produkt-Haftpflichtschaden. Aufgrund unserer großen Expertise akzeptieren uns die Versicherungsgesellschaften und Schadenregulierer als Gesprächs- und Verhandlungspartner auf Augenhöhe. Unsere Aufgaben verstehen wir aber auch in der Unterstützung Ihrer Geschäftsprozesse. Wir fertigen auf Wunsch Quartalsberichte, unterstützen bei der versicherungsrechtlichen Würdigung von Verträgen mit Zulieferern und Abnehmern und steuern über unser Netzwerk auch die Versicherung sämtlicher Aktivitäten im Ausland.
Wir bieten für die speziellen Anforderungen aus Industrie, Handel und Gewerbe individuell ausgearbeitete Sonderkonzeptionen, die alle Bedürfnisse und Besonderheiten des Mittelstands abdecken.
Als Premium-Partner aller großen deutschen Versicherer gestalten wir für jede Branche die passende und risikogerechte Versicherungskonzeption und das auf höchstem Niveau.
In einer Versicherungspolice werden für Schuh-, Sport- und Lederwarenhändler alle betrieblichen Sach-, Haftpflicht- und Transportrisiken abgesichert.
Die LHVM-Händler-Police zeichnet sich als Sach-All-Gefahren-Versicherungsschutz für die Schuh-, Sport- und Lederwarenhändler aus, die u. a. die folgenden Risiken und Gefahren abdeckt:
Mitversichert sind:
Weitere signifikante Vorteile für aus dem Versicherungsschutz für Schuh-, Sport- und Lederwarenhändler sind:
Lurz & Hölscher - der exklusive Versicherungsmakler für alle Mitgliedsunternehmern der ANWR Group - bietet diesen Versicherungsschutz für Schuh-, Sport- und Lederwarenhändler in Kooperation mit dem Versicherungsmakler Bourjau aus Hamburg an.
Weitere Informationen zu unserem exklusiven Versicherungsangebot für Schuh-, Sport- und Lederwarenhändler der ANWR Group finden Sie hier
Ihr Ansprechpartner:
Reinhard Kraemer
Tel.: 0211 69069-33
Fax: 0211 69069-933
r.kraemerlhvmde
Das Konzept ist die einfache, jedoch elegante Versicherungslösung für den klassischen Bürobetrieb. Über einen Versicherungsschein werden alle relevanten Deckungsbausteine abgesichert.
Die LHVM-Büro-Police versichert die gesamte Einrichtung gegen die Gefahren:
Mitversichert sind die:
Das Versicherungskonzept der LHVM-SchuKi-Police deckt vollumfänglich alle betrieblichen Sach- und Haftpflichtrisiken für private Schulen und Kindertagesstätten.
Die einfache Berechnung nach Anzahl der Schüler/Kinder garantiert gleichzeitig eine kalkulatorische Planungssicherheit.
Die LHVM-SchuKi-Police versichert die gesamte Einrichtung gegen die Gefahren:
Mitversichert sind die:
Zusätzlich versicherbar ist die Unfallversicherung für Kinder.
Signifikante Vorteile des Versicherungsschutzes für Schulen und Kindertagesstätten sind:
Im Laufe der langjährigen Geschäftstätigkeit hat sich LHVM zu einem der überregional führenden Versicherungsmakler in der Absicherung von Sach- und Haftpflichtrisiken vermögender Privatkunden entwickelt.
Selbst genutzte Privatwohnsitze im In- und Ausland, hochwertiger Hausrat und Reisegepäck, Möbeldesignklassiker, Antiquitäten, Kunst, Edelmetalle, Schmuck und Sammlungsgegenstände aller Art, Musikinstrumente, Sportgeräte, Classic Cars, Sportwagen und Yachten benötigen einen besonderen Versicherungsschutz. Dieser kann in der Regel durch folgende Produkte dargestellt werden:
Hochwertige Fahrzeuge, egal ob zu Wasser oder zu Land, wollen umfassend abgesichert sein. Über die Kaskoversicherung hinaus können wir unseren Kunden maßgeschneiderte Allgefahren- sowie Insassenunfallprodukte bieten.
Als Premium-Partner der in diesen Sparten führenden Versicherer offerieren wir Ihnen bedarfsgerecht individualisierte Versicherungslösungen, die auf Grundlage von Allgefahrendeckungen den umfangreichsten Versicherungsschutz am deutschen Versicherungsmarkt aufweisen.
So können in den von uns empfohlenen Hausrat- und Kunstversicherungen auch Schadenfälle, die in Standardversicherungsprodukten üblicherweise als ausgeschlossen gelten, mitversichert werden. Zu den möglichen Schadenursachen gehören Schäden durch Beschädigungen (selbst oder durch Dritte verursacht), einfacher Diebstahl, unerklärliches Abhandenkommen (Verlieren, Liegen-, Hängen- und Stehenlassen, Taschen- und Trickdiebstahl), unwirksamen Eigentumserwerb oder Betrug und Unterschlagung.
Unser Ziel ist es, für Sie einen individuellen Versicherungsschutz zu schaffen, der Ihren Bedürfnissen und Ansprüchen gerecht wird.
Ihr Ansprechpartner:
Georg Hölscher
Tel.: 0211 69069-0
Fax: 0211-69069-912
g.hoelscherlhvmde
Wir begleiten unsere Kunden bei allen Ideen rund um die Immobilie und sorgen stets für den bedarfsgerechten Versicherungsschutz. Wir kümmern uns um die Risikoabsicherung bei der Projektierung oder dem Erwerb einer Immobilie, während des Neu- oder Umbaus und insbesondere bei der Bewirtschaftung der Immobilie. Hierbei berücksichtigen wir alle möglichen Interessen unserer Kunden als
Für jede Anforderung halten wir individuelle Rahmenvereinbarungen vor, deren Bedingungen wir selbst entwickelt und mit namhaften Versicherungsunternehmen verhandelt haben. Wir versichern nicht nur die Immobilie, wir beraten bei der Harmonisierung aller Verträge mit den geschlossen Versicherungen. Vor allem steuern wir für unsere Kunden die Schadenabwicklung.
Lurz & Hölscher ist mit einem breiten Erfahrungsschatz von über 1 Mio. betreuten Wohn- und Gewerbeeinheiten der ideale und zuverlässige Dienstleister und Partner. Zur Zufriedenheit unserer Kunden wickeln wir jährlich über 1.500 Schadenfälle ab.
Ihr Ansprechpartner:
Mathias Noll
Tel.: 0211 69069-35
Fax: 0211 69069-935
m.nolllhvmde
Wir machen die Pflichtversicherung zur Kür!
Wir haben verstanden, dass Ihr Fahrzeug nicht nur ein Fortbewegungsmittel ist, sondern viele verschiedene Facetten hat.
Sie haben ein Alltagsfahrzeug, ein Liebhaberfahrzeug, einen Oldtimer oder eine komplette Fahrzeugflotte?
Ihr Fahrzeug wird unterschiedlich eingesetzt. Sie haben individuelle Ansprüche und Wünsche - wir verstehen Sie und setzen sie um.
Gemeinsam mit Ihnen finden wir Ihre persönliche Versicherungslösung. Ihr Vertrauen ist unsere Stärke!
Sie profitieren von unseren ausgesuchten Serviceleistungen!
Wir stellen Ihnen Ihren passenden Versicherungsschutz zusammen. Dazu gehören:
Ihr Fahrzeug muss nach einem Unfall schnell wieder einsatzbereit sein! Sie benötigen schnelle und unkomplizierte Hilfe!
Wir unterstützen Sie selbstverständlich während der Dauer der Schadenregulierung und lassen Sie nicht im Regen stehen.
Wir informieren Sie zeitnah über geleistete Schadenzahlungen und deren Einfluss auf Ihre Versicherungsverträge.
Wir haben Ihre Kosten im Auge und sorgen für die nötige Transparenz.
Wir nehmen uns Zeit für Sie. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV)
Stärkung der Unternehmen durch attraktive Vorsorge
Die gesetzliche Vorsorge wird definitiv nicht ausreichen, um den Rentenempfängern einen angemessenen Lebensstandard im Alter zu sichern. Neben dem gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung sollten auch die Arbeitgeber einen eigenverantwortlichen Beitrag zur Alterssicherung leisten. Zumal in vielen Bereich der bereits bestehende Fachkräftemangel ein entsprechendes Engagement fordert.
Neben der sozialen Verantwortung, die jedes Unternehmen trägt, lassen sich durch die betriebliche Altersversorgung Lohnnebenkonten sparen und langfristige betriebswirtschaftliche Effekte erzielen. Auch für den Unternehmer selbst ist die betriebliche Altersversorgung ein wichtiger Baustein, um seine Versorgungslücken zu schließen und gleichzeitig steuerliche Vorteile wahrzunehmen.
Die Komplexität der betrieblichen Altersversorgung setzt umfangreiches Fachwissen voraus, um dieses Modell effektiv zum Einsatz zu bringen. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) werden zusätzlich, neben dem Sozialpartnermodell für tarifvertragliche Lösungen, weitere Anreize für die betriebliche Vorsorge geschaffen. Um alle Möglichkeiten bewerten zu können und das optimale Vorsorgemodell für ein Unternehmen zu entwickeln, bieten wir eine kompetente Beratung, die alle Facetten der betrieblichen Altersversorgung beinhaltet.
Wir bieten Beratung für folgende Durchführungswege:
Anfragen richten Sie bitte an: vorsorge@lhvm.de
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Stellen Sie die Altersversorgung der Mitarbeitenden sicher
Mitarbeitende, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben gemäß § 1a BetrAVG einen Anspruch darauf, Teile ihres Entgeltes in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Aus diesem Grund sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitenden einen Weg zur Umsetzung dieser Entgeltumwandlung anzubieten. Dadurch unterstützt der Arbeitgeber aktiv den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung zugunsten der Mitarbeitenden und fördert diese meist noch durch zusätzliche Arbeitgeberleistungen, um die Entgeltumwandlung noch attraktiver zu gestalten.
Dabei erhalten die Mitarbeitenden durch die Entgeltumwandlung einen Anspruch auf eine Altersversorgung (Rente oder Kapital), die über einen steuerfreien und meist auch sozialversicherungsfreien Verzicht ihrer Bezüge finanziert wird. Damit beteiligt sich der Staat unmittelbar am Aufbau der Versorgung. Erfolgt eine zusätzliche Förderung durch den Arbeitgeber, handelt es sich um einen optimalen Vorsorgebaustein.
Für die Einrichtung und Abwicklung der Entgeltumwandlung bieten wir unseren Kunden die folgenden Gestaltungsmöglichkeiten an:
Gern unterstützen wir Sie durch unser Beratungskonzept bei der Auswahl des für Sie passenden Durchführungsweges, bei der internen Kommunikation sowie bei der individuellen Information der Mitarbeitenden.
Gemäß dem folgenden Beispiel lässt sich mit einem persönlichen Aufwand von ca. 50 EUR aus dem Nettoeinkommen ein Ansparbetrag von 115 EUR für die Altersversorgung erzielen.
Sichern Sie Ihre Existenz
Absicherung der Berufsunfähigkeit (BU) über den Arbeitgeber
Eine BU-Absicherung kann arbeitgeberfinanziert als zusätzliche Leistung oder arbeitnehmerfinanziert als Entgeltumwandlung vereinbart werden. Neben der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis sowie einem möglichen Arbeitgeberzuschuss bietet die Lösung über den Arbeitgeber weitere Vorteile. So können im Kollektiv günstige Konditionen und bessere Voraussetzungen im Rahmen der Gesundheitsprüfung erreicht werden. Gerade für Mitarbeitende, die bereits eine gesundheitliche Vorgeschichte haben, bietet dieses Lösung meist die einzige Chance, sich überhaupt gegen den Fall einer möglichen Invalidität abzusichern.
Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit können sehr unterschiedlich sein. Speziell Berufsgruppen mit einem hohen Anteil an körperlicher Aktivität tragen ein besonders hohes Risiko.
Mit einer günstigen BU-Absicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden einen hohen Zusatznutzen. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Suche nach dem geeigneten Produktpartner und analysieren die unterschiedlichen Bedingungswerke der einzelnen Anbieter. So kann der Arbeitgeber mögliche Haftungsfallen vermeiden.
Anfragen richten Sie bitte an: vorsorge@lhvm.de
Betriebliche Krankenversicherung (bKV) als Schlüssel zur Mitarbeiterbindung
Mit gezielter Vorsorge einen kurzfristigen Nutzen zu bieten.
In Deutschland erkennen immer mehr Unternehmen die große Chance, die sich ihnen durch die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) ergeben: Sie sollte die Basis für ein betriebliches Gesundheitsmanagement gemäß den gesetzlichen Vorgaben bilden. Das Ziel der Arbeitgeber lautet: gesunde, zufriedene Mitarbeiter, die sich mit ihrem Unternehmen identifizieren und engagieren, ohne lange Fehlzeiten zu produzieren.
Und damit lässt sich werben. Ein gutes Gesundheitsmanagement ist für die Unternehmen ein Ass im Ärmel bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter. Mit der bKV geben Firmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, neben den Leistungen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung verschiedene Zusatzleistungen zu nutzen. Zum Beispiel können Kosten für die Behandlung als Privatpatient bei Krankenhausaufenthalten, privatärztliche Leistungen im Rahmen von Zahnersatzmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen übernommen werden.
Viele Arbeitgeber nutzen spezielle Bausteine, um sie als obligatorischen Baustein des Gesundheitsmanagements einzusetzen. Über ein Gutscheinsystem, das eine individuelle Gestaltung und Ansprache der Mitarbeitenden berücksichtigt, kann das Modell besonders attraktiv gestaltet werden.
Besonders interessant ist die Möglichkeit dann, wenn die bKV ohne Gesundheitsprüfung berücksichtigt werden kann. Die Mitarbeitenden kommen dann sofort in den Genuss eines kompletten Versicherungsschutzes, auch wenn einzelne Personen normalerweise Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse in der Krankenzusatzversicherung bekommen würden. Auch Mitarbeitende, die sogar aufgrund gesundheitlicher Vorbelastungen abgelehnt würden, kommen so in den Versicherungsschutz.
Auch eine wahlweise Nutzung einzelner bKV-Bausteine nach Wunsch der Mitarbeitenden ist möglich. Der Arbeitgeber definiert durch einen Rahmenvertrag die möglichen Leistungskomponenten und die Mitarbeitenden wählen diese nach ihrem eigenen Bedarf aus. Damit erhalten die Mitarbeitenden und meist auch ihre Angehörigen den gewünschten Versicherungsschutz besonders günstig. Dabei kann auch die Abwicklung der Beitragszahlung losgelöst vom Arbeitgeber erfolgen.
Sie möchten mehr über die verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Krankenversicherung erfahren? Dann freuen wir uns über Ihre Nachricht. Anfragen richten Sie bitte an: vorsorge@lhvm.de
LHVM-Beratungsprozess im Bereich bAV
Damit Ihnen die betriebliche Altersversorgung nicht über den Kopf wächst, bieten wir unseren Kunden ein spezielles Beratungskonzept zur optimalen Gestaltung seiner Benefit Lösungen an. Gemeinsam entwickeln wir Modelle mit möglichst einfachem Handling, transparenten Produkten und geringstem Risiko für den Unternehmer. Dafür benötigen wir folgende Schritte:
Beratungsleistung 1: Analyse Arbeitgeber
Beratungsleistung 2: bAV-Konzept Arbeitgeber
Beratungsleistung 3: Information Arbeitnehmer
Beratungsleistung 4: Einzelgespräche Arbeitnehmer
Gern stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Bewertung und Optimierung Ihrer bestehenden Versorgungsregelung zur Verfügung. Anfragen richten Sie bitte an: vorsorge@lhvm.de
Professionelle Altersvorsorgeplanung (AVP)
Damit Sie wissen, was Ihre Altersversorgungwert ist
Mal ehrlich, interessiert es Sie nicht, welchen Lebensstandard Sie im Alter erreichen? Im Rahmen eines Altersvorsorgeplans analysieren wir mit Ihnen Ihre privaten Vermögensverhältnisse und erarbeiten gemeinsam eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtete optimale Strategie für den Aufbau Ihrer Altersvorsorge. Wir zeigen Versorgungslücken auf und wie diese unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien wie Lebenserwartung, Kapitalmarktzins oder Inflationsrate geschlossen werden können. Dabei ist unser Auftrag, Sie unabhängig und zu Ihrem persönlichen Wohl zu beraten und die Maßnahmen zu ergreifen, um Ihnen auch in Zukunft den gewünschten Lebensstandard zu ermöglichen.
Gemeinsam stimmen wir mit Ihnen ab, welche Informationen benötigt werden, um Ihnen eine aussagekräftige Analyse zu erstellen. Dazu gehören
Entwickeln Sie mit uns Ihr individuelles Vorsorgekonzept, um die Sicherheit zu haben im Alter auf nichts verzichten zu müssen.
Wir beraten Sie:
Anfragen richten Sie bitte an: vorsorge@lhvm.de
Private Vorsorge mit staatlicher Zulage
Sichern Sie sich die maximale Förderung
Die Riester-Rente bietet die Möglichkeit, über einen sehr geringen Aufwand einen deutlich höheren Beitrag für die eigene Altersvorsorge zu leisten. Der Vorteil liegt in der Förderung über staatliche Zulagen.
So erhalten Sie die Förderung zur Riester-Rente
Sie entscheiden, welchen Wunschbeitrag Sie in Ihren Riester-Vertrag einzahlen möchten. Auf die eigenen Zahlungen können zwei Arten von Zulagen beantragt werden: wenn Sie genug einzahlen, beträgt die jährliche Grundzulage pro Person 175 Euro (seit 2018), die Kinderzulage 185 Euro für bis Ende 2007 geborene Kinder und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.
Um die volle Förderung durch Zulagen zu erhalten, müssen Sie jährlich einen Mindestbeitrag in die Riester-Rente einzahlen. Dieser Mindesteigenbeitrag liegt seit dem Jahr 2008 bei 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens. Zahlen Sie in den Vertrag weniger ein, so erhalten Sie die Riester-Förderung auch nur anteilig.
Die größten Anreize sind für Geringverdiener konzipiert. Sie werden zusätzlich vom Staat unterstützt, da sie sich eine Altersvorsorge meist nicht leisten können. Seit 2005 liegt der Sockelbetrag bei der Riester-Rente bei 60 Euro im Jahr. Wenn das Vorjahreseinkommen also so gering ist, dass der Eigenanteil unter 60 Euro pro Jahr fällt, muss höchstens dieser Sockelbetrag gezahlt werden, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Bei bestimmten Personenkreisen ist die Förderung der Riester-Rente unvergleichbar.
Aber auch für Singles und Gutverdienende bietet sich die Riester-Rente an. Denn nicht nur die Eigenbeiträge, sondern auch die Förderzulagen können in der Einkommensteuerklärung als Sonderausgaben abgezogen werden. Das ist gerade dann interessant, wenn andere steuerlichen Lösungen bereits ausgeschöpft wurden.
Lassen Sich beraten, in welchem Umfang Sie die Zulagen und steuerlichen Vorteile nutzen können. Es lohn sich nachzurechnen. Anfragen richten Sie bitte an: vorsorge@lhvm.de
Todesfallabsicherung auf höchstem Niveau
Absicherung der Hinterbliebenen oder von Finanzierungen
Laut dem Statistischen Bundesamt sind ca. 15 % Prozent der jährlich Verstorbenen jünger als 65 Jahre. Die Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass die Hinterbliebenen nicht mittellos dastehen.
Das Prinzip der Risikolebensversicherung ist einfach: Kommt es während der Vertragslaufzeit zum Ableben der versicherten Person, zahlt die Versicherung eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen oder Bezugsberechtigten aus. Damit können finanzielle Verpflichtungen der Familie, eines Unternehmens oder künftige Unterhaltsverpflichtungen abgesichert werden. In folgenden Fällen ist es besonders wichtig über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachdenken:
Absicherung einer Immobilienfinanzierung: Haben Sie eine Immobilie finanziert sollten Partner oder Hinterbliebene so abgesichert sein, dass ein Kredit bei der Bank teilweise oder vollständig getilgt wird, falls Sie früh sterben. Diese Empfehlung gilt im Speziellen für unverheiratete Paare, die zusammen eine Immobilie erworben haben. Hierbei ist aus steuerlicher Sicht auf die vertragliche Gestaltung zu achten. Auf jeden Fall ist eine Risikolebensversicherung meist besser geeignet als eine Restschuldversicherung.
Absicherung einer Familie: Die Risikolebensversicherung ist vor allem dann besonders wertvoll, wenn die Familie nur einen Haupt- oder gar Alleinverdiener hat. Doch auch wenn beide Partner arbeiten, sollten Sie sich fragen: Reicht das Einkommen des Partners, um zusammen mit der überschaubaren gesetzlichen Absicherung den künftigen Lebensunterhalt zu finanzieren? Müsste z.B. ein alleinerziehender Partner seine Berufstätigkeit und damit sein Einkommen einschränken, wenn er sich plötzlich allein um die Kinder kümmern muss?
An folgende Punkte ist zu denken, bevor Sie eine Risikolebensversicherung abschließen:
Gern unterstützen wir Sie bei den wichtigen Entscheidungspunkten im Rahmen der Einrichtung einer Risikolebensversicherung. Anfragen richten Sie bitte an: vorsorge@lhvm.de
Die private Krankenversicherung (pKV) als vollständige oder teilweise Lösung
Um auch im Krankheitsfall keine Leistung von der Stange zu erhalten.
Kennen Sie das auch? Sie haben ein gesundheitliches Problem und benötigen kurzfristig ärztliche Hilfe. Aber die Wartezeiten beim Spezialisten sind deutlich zu lang. Da wünscht man sich, dass einen die Ärzte bevorzugt behandeln. Aufgrund unseres Gesundheitssystems bleibt dieser Vorteil derzeit nur denjenigen vorbehalten, die als Privatversicherte gelten.
Die Möglichkeit einer privaten Kranken-Vollversicherung stehen leider nicht allen Menschen zur Verfügung. Nur die folgenden Personenkreise erfüllen die Voraussetzungen: Beamte, Selbständige oder Studenten sowie Angestellte, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen (diese beträgt in 2019 jährlich 60.750 Euro brutto). Angestellte haben den Vorteil, dass der Arbeitgeber analog zur gesetzlichen Krankenversicherung die Hälfte der Beiträge übernimmt, allerdings nur bis zum Höchstsatz eines gesetzlich Versicherten.
Bevor ein Wechsel zur privaten Kranken-Vollversicherung erfolgt sollte eine umfangreiche Beratung erfolgen. Neben der Frage, welche Leistungskomponenten die Krankenversicherung beinhalten soll, ist auch zu klären, ob durch evtl. gesundheitliche Einschränkungen der Wechsel überhaupt Sinn macht.
Diejenigen, die nicht die Voraussetzungen des oben genannten Personenkreises erfüllen, haben dennoch die Chance, sich einen besseren Behandlungsstatus zu sichern. Über eine ergänzende private Kranken-Zusatzversicherung kann sich jeder den Status eines Privatpatienten sichern, sofern der zusätzliche Versicherungsschutz zu dem ergänzenden Baustein hergestellt werden kann. Dabei stehen im wesentlichen folgende Zusatzversicherungen zur Verfügung:
Sowohl für die Voll- als auch für die Zusatzversicherung bieten wir Ihnen einen unabhängigen Vergleich über alle Marktteilnehmer mit einer renommierten Prüfungssoftware.
Sollte Sie bereits eine private Krankenversicherung besitzen, berechnen wir Ihnen als besondere Dienstleistung gern, ob sich eine Optimierung Ihres Versicherungsschutzes herstellen lässt. Das gilt sowohl für die Aufnahme zusätzlicher Leistungskomponenten und im Speziellen für eine Anpassung der bestehenden Beiträge. Speziell in diesem Bereich verfügen wir über besonderes Know how, über das unsere Kunden bares Geld sparen können.
Sie möchten mehr über die verschiedenen Möglichkeiten der Krankenversicherung erfahren? Dann freuen wir uns über Ihre Nachricht. Anfragen richten Sie bitte an: vorsorge@lhvm.de
Zeitwertkonten / Lebensarbeitszeitkonten
Effektiv und flexible Zeit(T)räume schaffen
Zeitwertkonten (= Wertguthaben) zeichnen sich durch eine extrem hohe Flexibilität aus. Ziel ist es, den Mitarbeitenden einen Freiraum für eine vollständige oder teilweise Freistellung vor dem Rentenalter oder während der Beschäftigungsphase (Sabbaticals/Sabbatzeiten) zu geben.
Um unseren Kunden bestmöglich zu unterstützen, bieten wir über unsere Spezialmarke „Zeitwertkonten-Ass.“ einen Full-Service-Fachbereich, in dem alle erforderlichen Dienstleistungen zu diesem Bereich zusammengefasst werden. Neben der Beratung zur arbeitsrechtlichen Gestaltung, Implementierung, Kapitalanlage und Insolvenzsicherung erfolgt eine besondere administrative Unterstützung.
Umfangreiches Know how und Branchenkenntnisse, auch speziell für Langzeitkonten in den Bereichen Krankenhäuser, Heilwesen, Caritas und Diakonie, heben uns von den sonst üblichen Zeitwertkonten-Modellen ab. Gern beraten wir Sie auch über die Optimierung bestehender Regelungen.
Weitere Informationen erhalten Sie über „Zeitwertkonten-Ass.“
Anfragen richten Sie bitte an: zeitwertkonten@lhvm.de